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Die baufachlichen Richtlinien (BFR Verm 99) legen einen einheitlichen Standard für die Erfassung und Dokumentation des Bestandes der Liegenschaften des Bundes fest.
In den Objektkatalogen (Objektabbildungskatalog, Objektartenkatalog und Signaturenkatalog) sind die Lage, Größe und Topologie von Objekten bundes- und landeseigener Liegenschaften geregelt.
Die Kenntnis über die Lage, Größe und Topologie von Objekten landeseigener Liegenschaften ist nicht nur eine Voraussetzung für die Planung und Durchführung von Bau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen des Bundes, sondern auch eine Grundlage für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften.
Hierfür müssen durch die Bauverwaltung Vermessungsleistungen erbracht werden.
Mit der Schaffung dieses Standards wird eine gleichbleibende Qualität der erfassten Daten gewährleistet und der Austausch, die Vergleichbarkeit sowie die Lesbarkeit der Daten garantiert.
Die BFR-Daten bilden eine wesentliche Grundlage für Aufgaben nach RBBau, wie zum Beispiel:
- Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
- Bauplanung
- Bauausführung
- Bauübergabe und Baubestandszeichnung
- Baufachliche Gutachten
- Betriebsführung und Betriebsüberwachung
- Bauaufsichtliche Behandlung von baulichen Anlagen
Mit dem GEOvision³® GIS-Modul BFR können Vermessungs- oder DXF-Daten aufgenommen und nach BFR Verm 99 (Version 2.5) verwaltet werden.
Die Funktionalitäten des Exports werden über das Modul GEOvision³® BFR-Export zur Verfügung gestellt.
Übersicht der Funktionalität:
- Prüfung EDBS-konformer Flächenobjekte, z.B. auf geschlossene Flächen sowie das Vorhandensein der Objektkoordinaten innerhalb der Flächen
- Prüfung EDBS-konformer Linienobjekte
- Prüfung auf Pflichtangaben und Grafik
- Überprüfung auf Liniensegmente kürzer als 0,05m
- Prüfung flächenförmiger BFR-Objekte auf unzulässige Flächenüberlagerung auf der Basis des BFR-Freistellungskataloges
- direkter Zugriff auf GIS-Daten
- Integritätsprüfung
- neuer OAK/OBAK/SIK (Version 2.5)
- Erstellung eines interaktiven Fehlerprotokolls zur Korrektur bzw. Ergänzung unvollständiger oder fehlerhafter BFR-Objekte während des BFR-Exports
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