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Die Kenntnis der Lage, Größe und Topologie von Objekten bundeseigener Liegenschaften ist nicht nur eine Voraussetzung für die Planung, Durchführung und Dokumentation von Bau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen des Bundes, sondern auch eine Grundlage für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften während ihrer Nutzungsphase. Hierfür werden durch die Bauverwaltungen Vermessungsleistungen erbracht.
Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR) beschreiben diese Leistungen und legen einen einheitlichen Standard für die Erfassung und Dokumentation des Bestandes in den Liegenschaften des Bundes fest. Damit wird ein Standard geschaffen, der eine gleichbleibende Qualität der erfassten Daten gewährleistet und den Austausch, die Vergleichbarkeit sowie die Lesbarkeit der Daten garantiert. Mittels Richlinie und Bestandsdokumentation wird die digitale Datenhaltung ebenso vorgeschrieben, wie das Folienprinzip, die Strukturierung der Daten und deren grafische Darstellung nach Systemkatalogen sowie der Nachweis über die Datenqualität. Die Systemkataloge sind an die ALK-Struktur angepasst, die Objekterfassungsregeln und die Genauigkeit der Objekterfassung sind festgelegt.
Somit wird bundesweit für die Erfassung dieser Daten eine gleiche Qualität, die Vergleichbarkeit sowie Lesbarkeit dieser Daten erreicht.
Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung wurden auf Empfehlung des Arbeitsausschusses der Bauingenieure der Finanzbauverwaltungen durch den Arbeitskreis Vermessung unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Abteilung Bauwesen und Städtebau erarbeitet.
Als Grundlage dieser Bestandsaufnahme dient die BFR Verm 99 Version 2.5.
Die BFR-Daten bilden eine wesentliche Grundlage für Aufgaben nach RBBau, wie zum Beispiel:
- Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
- Bauplanung
- Bauausführung
- Bauübergabe und Baubestandszeichnung
- Baufachliche Gutachten
- Betriebsführung und Betriebsüberwachung
- Bauaufsichtliche Behandlung von baulichen Anlagen
Es werden also viele Nutzungs- und Auswertungsmöglichkeiten geboten. Damit werden die betreuenden Bauverwaltungen sowie die hausverwaltenden Dienststellen unterstützt.
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